Private Klagen vor dem Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht ist die letzte Instanz, die angerufen werden kann, nachdem alle verwaltungsrechtlichen und rechtlichen Verfahrenswege ohne Erfolg beschritten worden sind.
Die Klagen vor dem Verfassungsgericht dürfen keine Klagen im Sinne des Privatrechtes sein. Die private Klage vor dem Verfassungsgericht betrifft die Verfahren, in denen gegen aktive oder passive Rechtsverletzungen der öffentlich-rechtlichen Institutionen vorgegangen wird. Die Rechtsverletzungen müssen durch die Umsetzung oder die Unterlassung von öffentlich-rechtlichen Institutionen eingetreten sein.
Die private Klage betrifft alle Verfahren bezüglich der Rechte, die unter dem Schutz der Verfassung stehen und umschließt auch die Menschenrechte, die im Europäischen Vertrag über die Menschenrechte (AIHS) beinhaltet sind, und vom türkischen Staat unterschrieben und somit angenommen wurden.